11 Thesen für die närrische Zeit

Alle, an die Stadt Crimmitschau,  zu entrichtenden Steuern, werden in der Zeit vom 11.11.2013 bis Aschermittwoch 2014 an den Faschingsclub Blankenhain gezahlt.

Das Stadtoberhaupt, Holm Günther, ist dazu verpflichtet, an einer der insgesamt drei Abendveranstaltungen, des Faschingsclubs Blankenhain, teilzunehmen.

Die Stadt Crimmitschau wird den Blankenhainer Kinderfasching mit einer Geldspende unterstützen.

Ebenfalls verpflichtet sich die Stadt Crimmitschau, der Instandsetzung des Blankenhainer Kulturhauses, keine Steine in den Weg zu legen, sodass der Faschingsclub schnellstmöglich in sein altes Domizil zurückkehren kann.

Es wird gewährleistet, dass die Straßenbeleuchtung im Ortsteil Blankenhain während der Faschingszeit durchgängig leuchtet, sodass jedermann unbeschadet den Weg nach Hause findet.

Die Stadt Crimmitschau genehmigt dem Faschingsclub Blankenhain eine Verlängerung der Ruhestörung bis 4.00 Uhr in den frühen Morgenstunden. Dies gilt für die Termine der Abendveranstaltungen.

Des Weiteren wird die Stadt Crimmitschau verpflichtet, den närrischen Besuchern des Blankenhainer Faschings, kostenlos und in ausreichender Menge, Kondome zur Verfügung zu stellen.

Da im Jahr 2014 in Blankenhain erstmals wieder eine Rosenmontagsveranstaltung durchgeführt wird, welche mit hohem Aufwand und Kosten verbunden ist, entfallen für diesen Termin die Hallennutzungskosten.

Die städtischen Bearbeitungsfristen für zukünftige Anliegen des FCB werden zukünftig auf 14 Tage verkürzt. Somit soll einer Wartezeit von sechs Monaten und länger entgegengewirkt werden.

Während der närrischen Zeit, haben alle Mitglieder des FCB doppeltes Stimmrecht bei Stadtratssitzungen.

Kost und Logis gehen heute, am 11.11.2013, auf Kosten der Stadt Crimmitschau.

!!! Stimmung Hellau !!!